Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber
Ausscherende Fahrzeuge
Beim Ausscheren eines Fahrzeugs aus be nachbarten Fahrspuren auf die eigene Fahrspur
erkennt das System das Fahrzeug erst, wenn es sich vollständig auf der eigenen Fahrspur
befindet.
Bei plötzlichem Ausscheren eines
vorausfahrenden Fahrzeugs auf di ...
Prüfen
Länge der entspannten druckfeder messen, sollwert:
155.5 Mm.
Kolben - k - schütteln und dadurch freigängigkeit der kugel
- h - prüfen.
Ventilwirkung prüfen dazu mit pressluft von der in
den kolben blasen, dabei mu&szli ...