Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber
Prüfen
Kupplungsdruckplatte auf brandrisse und riefen prüfen.
Membranfeder auf brüche untersuchen - p f e i l - ,
Federverbindungen zwischen druckplatte und deckel auf
risse. Nietbefestigungen auf festen sitz prüfen. Kupplungen
mit bes ...
Neue Räder und Reifen
Neue Räder und Reifen nur vom BMW Service
oder einem Reifenfachbetrieb montieren lassen, der nach BMW Vorgaben mit
entsprechend geschultem Personal arbeitet. Bei unsachgemäß ausgeführten Arbeiten
besteht die Gefahr von Folgeschäden und d ...